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Gesetzesänderungen erleichtern Kirchenvorstandswahl 2024

Der Slogan zur neuen Kirchenvorstandswahl heißt wieder: Kirche mit mir! Foto: LK BS

Wolfenbüttel. Die nächste Kirchenvorstandswahl in der Landeskirche Braunschweig findet am 10. März 2024 statt. Die Vorbereitungen dafür sind bereits im vollen Gange. Im November 2022 hat die Landessynode Aktualisierungen beim Kirchenvorstandsbildungsgesetz (KVBG) beschlossen. Aufgrund von Initiativen aus den synodalen Ausschüssen und Veränderungsvorschlägen aus den Kirchengemeinden und Propsteien enthält das aktuelle KVBG zahlreiche Regelungen, um die Wahl für die Kirchengemeinden zu erleichtern.

Zu den wichtigsten Neuerungen gehört der Verzicht auf Vorgaben zur Größe eines Kirchenvorstandes in Abhängigkeit von den Gemeindegliederzahlen. Die Mindestgröße liegt nun bei vier Personen, von denen drei Personen zu wählen sind. Die vierte Person wird berufen. Nach oben ist die Zahl der Kirchenvorstandsmitglieder nicht beschränkt. Die Zahl der zu Berufenen darf allerdings nicht mehr als ein Drittel der Mitglieder betragen.

Der Beschluss zur Zusammensetzung kann bis 31. Oktober 2023 nun auch durch den Kirchenvorstand selbst geändert werden, wenn nicht ausreichend Kandidatinnen und Kandidaten vorhanden sind. Neu ist auch, dass der Wahlaufsatz nur noch das 1,3fache der Zahl der zu Wählenden enthalten muss, nicht mehr das 1,5fache.

Eine Erleichterung für die Kirchengemeinden ist auch die Tatsache, dass Wahlvorschläge nicht mehr zehn Unterschriften brauchen und jederzeit bis 10. Oktober 2023 beim Kirchenvorstand eingereicht werden können. Außerdem entfällt eine Auslegung der Verzeichnisse der Wahlberechtigten sowie die Pflege der Verzeichnisse bis zum Wahltag.

Eine grundlegende Modernisierung stellt die Online-Wahl für alle Wahlberechtigten dar. In der Folge kann die Wahl zu Hause am Computer erfolgen. Die Organisation dafür liegt nicht bei den Kirchengemeinden, sondern wird vom Landeskirchenamt Wolfenbüttel übernommen. Die Online-Wahl findet von Ende Januar bis zum 3. März 2024 statt. Dafür erhalten alle Wahlberechtigten die notwendigen Unterlagen im Auftrag und auf Kosten des Landeskirchenamtes zusammen mit den Wahlbenachrichtigungen.

Auch die Erfassung der Wahllokale und Wahlzeiten sowie der Wahlaufsätze und die Erstellung der Druckvorlage für die Stimmzettel erfolgt durch das Landeskirchenamt. Denn zusätzlich zur Online-Wahl ist am Wahltag 10. März 2024 nach wie vor eine Urnenwahl vorgesehen. Darüber hinaus besteht wieder die Möglichkeit, eine Briefwahl zu beantragen.

Wahlberechtigt sind alle Kirchenmitglieder, die ab dem 10. Dezember 2023 zu ihrer Kirchengemeinde gehören und am Wahltag 10. März 2024 das 14. Lebensjahr vollendet haben. Gewählt werden können Personen, die ab dem 10. Oktober 2023 zu ihrer Kirchengemeinde gehören und zu Beginn der Amtszeit des Kirchenvorstandes am 1. Juni 2024 das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Nicht wählbar ist übrigens, wer sich in einer Weise öffentlich äußert oder verhält, die im Widerspruch zum Auftrag der Kirche oder den Grundsätzen ihrer Ordnung steht, wie sie in der Verfassung der Landeskirche beschrieben wird oder wer aktiv eine Vereinigung unterstützt, die derartige Ziel verfolgt.

Der Slogan der kommenden Kirchenvorstandswahl bleibt derselbe wie für die Wahl 2018: „Kirche mit mir“. Alle Mittel und Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit werden sich erneut daran ausrichten. Die vollständigen Ergebnisse der vergangenen Wahl finden sich auf der landeskirchlichen Internetpräsenz unter dem Menüpunkt „Gemeinden/Kirchenvorstandswahl“.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt das Rechtsreferat der Landeskirche allen Kirchengemeinden, mit den Überlegungen zur Zusammensetzung des künftigen Kirchenvorstandes sowie zu den Wahl- und Stimmbezirken zu beginnen. Auch die Kandidatensuche könne bereits starten. Jedes wahlberechtigte Gemeindemitglied könne überdies schon jetzt Wahlvorschläge unterbreiten. Weitere Informationen in gedruckter und digitaler Form werden in den kommenden Wochen seitens der Landeskirche zur Verfügung gestellt.

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